GEAS REFORM

Was beinhaltet die neue
GEAS-Reform?

Im April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die
GEAS-Reform. Die beschlossenen Maßnahmen 
verschlechtern die humanitären Bedingungen für Asylsuchende und belasten die Solidarität innerhalb der EU.

  • Die GEAS-Reform zielt auf verstärkten Grenzschutz an den EU-Außengrenzen ab, mit strikten Standards für Registrierungen. Das Prüf- und Rückführungsverfahren soll maximal sechs Monate dauern, wobei auch Kinder ab 6 Jahren mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, um Sicherheitsbedrohungen auszuschließen.

  • Asylverfahren werden an den Außengrenzen durchgeführt, wobei Schutzsuchende
    in grenznahen Zentren untergebracht werden, bis ihr Antrag geprüft ist. Nur bei realistischen Chancen auf Anerkennung darf eine Person einreisen, andernfalls wird sie abgewiesen.

  • Die Reform verlagert die Verantwortung von Grenzstaaten auf alle EU-Mitgliedstaaten, die entweder Geflüchtete aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder Personal entsenden müssen.

  • Sekundärmigration wird durch Meldepflichten eingeschränkt

  • Abgelehnte Asylbewerber*innen können in sogenannte sichere Drittstaaten, über die sie nach Europa gelangten, abgeschoben werden. Gleichzeitig werden die Kriterien
    für Drittstaaten gelockert.